Betriebskostenabrechnung prüfen: Fristen und Fehler
Zwölf Monate Frist, umlagefähige und nicht umlagefähige Posten: Was Vermieter abrechnen dürfen und wo Abrechnungen regelmäßig kippen.
Philip Baron
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29. Juli 2026
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6 Min.

Das Wichtigste in Kürze
1Die Abrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.
2Verwaltungskosten und Instandhaltung sind nicht umlagefähig.
3Der Mieter darf Belege einsehen - unabhängig von einem Widerspruch.
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Zwischenüberschrift
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Prüfschritte für Ihre Abrechnung
✓ Abrechnungszeitraum umfasst genau zwölf Monate
✓ Verteilerschlüssel entspricht dem Mietvertrag
✓ Nur umlagefähige Kostenarten enthalten
✓ Vorauszahlungen korrekt gegengerechnet
✓ Zugang innerhalb der Zwölfmonatsfrist

Philip Baron
Geschäftsführer
Philip ist Geschäftsführer von Walter360 und verantwortet den Standort München. Aus seiner beruflichen Laufbahn bringt er den Blick für belastbare Prozesse mit. Bei Walter360 definiert er zuerst die Prozesse, auf denen die Verwaltung läuft, und übersetzt sie dann ins KI-Betriebssystem - erst die Qualität, dann die Skalierung.








