Das Berliner Mietenkataster: was Vermieter künftig melden müssen
Berlin baut die erste umfassende Mietendatenbank Deutschlands. Vermieter müssen Daten zu jeder Wohnung melden - bei Verstößen drohen fünfstellige Bußgelder.
Kai Schildwächter
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22. Juli 2026
·
6 Min.

Das Wichtigste in Kürze
1Das Abgeordnetenhaus hat das Mietenkataster am 2. Juli 2026 beschlossen - es ist die erste umfassende Mietendatenbank in Deutschland.
2Vermieter müssen Angaben zu Wohnung, Miete und Mietverhältnis melden.
3Bei Verstößen sind Bußgelder bis 10.000 Euro vorgesehen, in schweren oder wiederholten Fällen bis 100.000 Euro.
Berlin geht einen Weg, den bisher kein anderes Bundesland gegangen ist: Statt Mieten zu deckeln, werden sie erfasst. Das Abgeordnetenhaus hat am 2. Juli 2026 das Mietenkataster beschlossen - eine Datenbank, in der die Mieten der Stadt systematisch zusammenlaufen sollen.
Was gemeldet werden muss
Die Meldepflicht trifft die Vermieterseite. Erfasst werden sollen unter anderem:
- Adresse, Wohnfläche und Zimmerzahl
- Nettokaltmiete und Bruttowarmmiete, aufgeschlüsselt
- Zahl der Personen im Haushalt
- Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
- Modernisierungsumlagen und umgelegte Grundsteuer
Für die Umsetzung ist ein Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten vorgesehen. Die Verwaltung will die Angaben mit KI-Unterstützung vorprüfen.
Die Bußgelder
Wer nicht oder falsch meldet, muss mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen sind bis zu 100.000 Euro vorgesehen. Das ist eine Größenordnung, die auch für private Vermieter mit wenigen Wohnungen relevant ist.
Dass Berlin es damit ernst meint, zeigt die bestehende Praxis: Die im März 2025 eingerichtete Stelle zur Prüfung von Mietpreisen verhängte im Oktober 2025 ein erstes Bußgeld von 50.000 Euro - bei einer Überschreitung von 190 Prozent.
Was das praktisch bedeutet
Für Eigentümer mit einer vermieteten Wohnung ist es eine überschaubare, aber neue Pflicht. Für Portfolios wird es zur Datenaufgabe: Wer die Angaben für dreißig Einheiten zusammensuchen muss, merkt schnell, ob seine Stammdaten gepflegt sind.
Wir empfehlen, jetzt zu prüfen, ob die Basisdaten je Einheit vollständig vorliegen - Fläche, Zimmerzahl, Mietbeginn, aktuelle Miete, laufende Umlagen. Wer das ohnehin sauber führt, hat später wenig Arbeit.
Wie es weitergeht
Die Details der Umsetzung, insbesondere das Meldeverfahren und die genauen Fristen, werden noch konkretisiert. Wir verfolgen das und aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Verfahren feststeht.
Unabhängig davon bleibt die politische Diskussion in Bewegung: Die SPD hatte Anfang 2026 zusätzlich eine an die Inflation gekoppelte Mietenbegrenzung ins Gespräch gebracht, die rund 1,8 Millionen Mietverträge betreffen würde. Beschlossen ist davon nichts.
Ihre Daten vorbereiten
✓ Wohnfläche je Einheit belegbar dokumentiert
✓ Zimmerzahl und Ausstattungsmerkmale erfasst
✓ Aktuelle Nettokaltmiete und Vorauszahlungen sauber getrennt
✓ Mietbeginn und Vertragsdauer greifbar
✓ Modernisierungsumlagen und Grundsteuerumlage nachvollziehbar
Schlagwörter
Mietenkataster BerlinMeldepflicht VermieterMietendatenbankBußgeldBerliner MietenpolitikNettokaltmieteModernisierungsumlage

Philip Baron
Geschäftsführer
Philip ist Geschäftsführer von Walter360 und verantwortet den Standort München. Aus seiner beruflichen Laufbahn bringt er den Blick für belastbare Prozesse mit. Bei Walter360 entwirft er die Prozesse des Verwalteralltags und überführt sie in unser selbst entwickeltes KI-Betriebssystem, das sie skalierbar macht.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Das Meldeverfahren war zum Redaktionsschluss noch nicht im Detail geregelt; wir aktualisieren den Beitrag, sobald es feststeht.








