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München

Erhaltungssatzung in München: was bei Modernisierung, Verkauf und Umwandlung gilt

36 Gebiete, rund 204.000 Wohnungen: In Münchens Milieuschutzgebieten braucht fast jeder Umbau eine Genehmigung. Was erlaubt ist und was nicht.

Philip Baron

·

6. Mai 2026

·

8 Min.

Das Wichtigste in Kürze

1In München gelten 36 Erhaltungssatzungen für rund 204.400 Wohnungen und etwa 340.500 Menschen.

2Genehmigungspflichtig sind bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen und der Rückbau von Wohnraum.

3Beim Verkauf hat die Stadt ein Vorkaufsrecht - das lässt sich in der Regel durch eine Erklärung abwenden.

Wer in München eine Wohnung besitzt, sollte wissen, ob sie in einem Erhaltungssatzungsgebiet liegt. Der Milieuschutz, wie er umgangssprachlich heißt, greift tief in das ein, was Eigentümer mit ihrer Immobilie machen dürfen - und zwar nicht nur beim Umbau, sondern auch beim Verkauf.

Wo die Satzungen gelten

Die Landeshauptstadt hat inzwischen 36 Erhaltungssatzungen erlassen. Sie decken rund 204.400 Wohnungen ab, in denen etwa 340.500 Menschen leben. Ob eine bestimmte Adresse dazugehört, lässt sich im Geoportal der Stadt nachsehen; die Gebiete werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Der Zweck ist im Baugesetzbuch beschrieben: Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung soll erhalten bleiben. Rechtlich heißt das nicht, dass Mieten gedeckelt werden - sondern dass bauliche Maßnahmen verhindert werden sollen, die den Wohnraum so verteuern, dass die bisherigen Bewohner ihn sich nicht mehr leisten können.

Was genehmigungspflichtig ist

Drei Vorgänge brauchen eine Genehmigung: bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen und der Rückbau von Wohnraum. Das klingt weit gefasst und ist es auch. Der entscheidende Maßstab ist der durchschnittliche Standard einer Münchner Wohnung.

Alles, was die Wohnung auf diesen Standard bringt, wird genehmigt. Alles, was deutlich darüber hinausgeht, in der Regel nicht. Zweite Bäder, Wintergärten, aufwendige Grundrissänderungen oder das Zusammenlegen von Wohnungen fallen typischerweise in die zweite Gruppe.

Was immer erlaubt bleibt

Instandhaltung ist nicht genehmigungspflichtig. Wer ein undichtes Dach repariert, eine defekte Heizung ersetzt oder Fenster erneuert, die ihre Lebensdauer erreicht haben, braucht keine Erlaubnis. Ebenso wenig behindert der Milieuschutz Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind - etwa nach dem Gebäudeenergiegesetz.

Die Grenze verläuft also nicht zwischen alt und neu, sondern zwischen dem Erhalt des Bestehenden und der Aufwertung darüber hinaus.

Beim Verkauf: das Vorkaufsrecht der Stadt

In Erhaltungssatzungsgebieten steht der Stadt ein Vorkaufsrecht zu. Wird eine Immobilie verkauft, kann die Landeshauptstadt in den Kaufvertrag eintreten. In der Praxis geschieht das selten, aber die Prüfung verzögert jeden Verkauf.

Üblicherweise lässt sich das Vorkaufsrecht abwenden, indem der Käufer sich verpflichtet, die Ziele der Erhaltungssatzung einzuhalten. Diese Erklärung ist kein Formalakt: Sie bindet den Käufer über Jahre und sollte vor der Unterschrift gelesen und verstanden werden.

Was Eigentümer daraus machen sollten

Prüfen Sie vor jeder größeren Maßnahme, ob Ihre Adresse betroffen ist - und stellen Sie den Antrag, bevor der Handwerker kommt. Nachträglich genehmigt wird selten, zurückgebaut dagegen schon. Und bei einem geplanten Verkauf gehört die Frage nach dem Vorkaufsrecht früh auf die Tagesordnung, nicht erst zum Notartermin.

Vor der Modernisierung

  Im Geoportal prüfen, ob die Adresse in einem Erhaltungssatzungsgebiet liegt

  Maßnahme einordnen: Instandhaltung oder Aufwertung über den Standard hinaus

  Antrag vor Baubeginn stellen, nicht danach

  Bei Verkaufsabsicht Vorkaufsrecht und Abwendungserklärung früh klären

  Genehmigungsbescheid zu den Unterlagen der Wohnung nehmen

Philip Baron

Philip Baron

Geschäftsführer

Philip ist Geschäftsführer von Walter360 und verantwortet den Standort München. Aus seinen Beratungsjahren bei L.E.K. bringt er den Blick für belastbare Prozesse mit. Bei Walter360 verantwortet er Operations und entwickelt das KI-Betriebssystem, mit dem die Verwaltung skaliert, ohne an Qualität zu verlieren.

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